Das System unterstützt sowohl das manuelle Setzen von Pausen anhand von Zeiten (beispielsweise von 12:00 – 13:00 Uhr) oder das gesetzliche Einhalten der Pausen.
Berechnung der Pausenzeit #
Die Pausenzeit wird anhand der ersten und letzten erfassten Zeit erfasst, abzüglich der erfassten Stunden.
Beispielsweise erfasst ein Mitarbeiter von 8:00 – 9:30 Uhr, von 10:00-12:30 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr.
So gilt die Anwesenheitszeit von 8:00 – 17:00 Uhr = 9 Stunden
davon abgezogen werden nun die erfassten Stunden.
9 Stunden – 1.5 Std. – 2.5 Std. – 4 Std. = 1 Stunde Pausenzeit
Erfasste oder durch Regeln hinzugefügte Pausenzeit #
Existiert eine Zeitart mit der Einstellung “Pause” und wird diese zusätzlich erfasst oder durch eine Regel hinzugefügt, so wird diese der berechneten Pausenzeit hinzugefügt.
Wird zum obenstehenden Beispiel noch zusätzlich durch eine Regel eine Pausenzeit von 15:00 – 15:15 Uhr hinzugefügt.
1 Stunde + 0.25 Std. = 1.25 Stunden Pausenzeit
Automatischer Pausenabzug auf gesetzlichen Anspruch #
Das System kann die Einhaltung der gesetzlichen Pausen erzwingen. Ist die gesetzliche Vorgabe nicht eingehalten, wird automatisch die notwendige Pause hinzugebucht.
Die Prüfung findet über zwei Stufen statt. Die erste Stufe prüft die Einhaltung der Mindestpause pro Tag.
Erfasste Std. | Berechnung |
---|---|
> 7 Std. | = 0.5 – grösste Pause am Tag |
Die zweite Stufe prüft die kompletten Pausenzeiten pro Tag, abgestuft auf die Arbeitszeit (Anwesenheitszeit).
Beispielsweise erfasst ein Mitarbeiter von 07:30 – 12:00 Uhr und von 12:30 – 17:15 Uhr, so ergibt sich eine Pausenzeit von 0.5 Stunden bei einer Arbeitszeit von 9.25 Stunden.
Das System würde nun die Pause von 0.5 Stunden auf 1 Stunde erhöhen.
Erfasste Std. | Berechnung |
---|---|
> 10 Std. | = 1 – Pausenzeit |
> 9.5 Std.** | = 1 – (10 – erf. Stunden) – Pausenzeit |
> 7.5 Std. | = 0.5 – Pausenzeit |
> 7.25 Std.** | = 0.5 – (7.5 – erf. Stunden) – Pausenzeit |
> 5.75 Std. | = 0.25 – Pausenzeit |
> 5.5 Std.** | = 0.25 – (5.75 – erf. Stunden) – Pausenzeit |
** Das System berücksichtigt, dass die Erfassten Stunden nicht unter den Anspruch fallen. Beispielsweise würde bei 9.75 Std. Arbeitszeit ein Pausenabzug von 1 Stunde nicht korrekt sein, da nach dem Pausenabzug nur noch 8.75 Std. gearbeitet worden ist, dies wiederum jedoch nur ein Pausenabzug von 0.5 Stunden zur Folge hätte. In diesem Falle würde das System 0.75 Std. Pausenabzug machen.