Freigegebene Zeitgesuche können vom Administrator storniert werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Erfassungszeitraum noch nicht abgeschlossen ist und die Daten kein Visum (Vorgesetzte oder Mitarbeiter) enthalten. Andernfalls müssen Sie vor dem Stornieren des Zeitgesuchs zuerst den Erfassungszeitraum setzen und danach das Visum entfernen (Variante 4 in der Anleitung Visum-Rücknahme).
Zeitgesuch stornieren #
Wechseln Sie zur Zeiterfassung des Mitarbeiters und danach in das Register Zeitgesuche (1). In der Liste der Zeitgesuche können Sie bei freigegebenen Zeitgesuchen die Stornierung auslösen (2): klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü und wählen im Untermenü “Zeitgesuch stornieren”.


Erscheint keine Fehlermeldung, welche das Stornieren verhindert, so erscheint der Eintrag danach als storniert (Symbol “Mülleimer”) und kann nicht mehr geändert werden.

Zeitgesuch an der Monatsgrenze stornieren #
Falls das Zeitgesuch an der Grenze von 2 Monaten liegt und der erste Monat bereits abgeschlossen ist (September im Screenshot), muss das Rapportvisum zuerst zurückgenommen werden, damit das Stornieren möglich wird. Sonst erscheint die Option Zeitgesuch stornieren nicht.

Wie die Visum-Rücknahme erfolgt, ist in der Anleitung Visum-Rücknahme beschrieben. Falls der Erfassungszeitraum schon zum nächsten wechselte (Oktober im Bespiel), muss der Zeitraum zuerst geändert werden: dies ist unter Variante 4 beschrieben.